Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma E-Commerce Solutions Thomas Dlouhy,
Caracciolastr. 19, 80935 München
1. 1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich
ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. 2. Auftragserteilung
2.1. 2.1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend. Mit
der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen
zu wollen.
2.2. 2.2. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Übergabe bzw. Leistung an den Kunden
erklärt werden.
2.3. 2.3. Beauftragt der Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
des Auftrags unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4. 2.4. Im Auftragsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben
werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche
Fertigstellungs-/Ablieferungstermin angegeben.
3. 3. Preise und Zahlung
3.1. 3.1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht
inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3.2. 3.2. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot
enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere
für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter
Form, von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
von Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen
und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten
erbrachter Dienstleistungen.
3.3. 3.3. Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertraglichen Pflichten
zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können wir dem Kunden
den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für
eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung
oder Erweiterung durchführbar ist, soweit wirschriftlich darauf hingewiesen
hat.
3.4. 3.4. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des
Gesamtauftragswerts zu verlangen.
4. 4. Kostenvoranschlag/ Vorarbeiten
4.1. 4.1. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf
es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Leistungen
und/oder die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialen/ Lizenzen
im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner
Abgabe gebunden.
4.2. 4.2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
4.3. 4.3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen,
Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden,
sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
4.4. 4.4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so
werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger
Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei
der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten
werden.
5. 5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
5.1. 5.1. Wir erbringen unsere Dienstleistungen nach den Wünschen und
Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur
dann zu unseren Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs-
und Erweiterungswünsche müssen wir nur berücksichtigen, wenn
sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck
zu erreichen.
5.2. 5.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.3. 5.3. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
5.4. 5.4. Ist für unsere Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich
oder vereinbart, so verlängert sich die Leistungs-/Lieferzeit um die
Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen
infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden
Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite),
soweit sie nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit
Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),verlängert
sich der Leistungs- oder Liefertermin entsprechend.
5.5. 5.5. Soweit wir unsere vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf,
höherer Gewalt oder anderer für uns unabwendbarer Umstände
nicht oder nicht fristgerecht erbringen können, treten für uns
keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
5.6. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt,
die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und
Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren,
ihre Gültigkeit.
6. 6. Pflichten des Kunden
6.1. 6.1. Der Kunde wird notwendige Informationen und Daten, vor allem einzupflegende
Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung
stellen.
6.2. 6.2. Soweit wir dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter
Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit
und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder
Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung
erhalten.
6.3. 6.3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen
im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die
Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus
fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten
wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
6.4. 6.4. Wenn wir dies für erforderlich halten, stellt der Kunde eine
Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den
späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende
Serversoftware) zur Verfügung.
6.5. 6.5. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität
unserer Leistungen auftreten, wird der Kunde uns unverzüglich unter
Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten
(Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon
unterrichten.
6.6. 6.6. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen
zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen
verantwortlich.
6.7. 6.7. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu
schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung
der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt,
ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der
installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen
Datenverlust zu treffen.
6.8. 6.8. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die für
die Auftragsdurchführung vom ihm zur Verfügung gestellten Daten
(Software, Bild- u. Tonmaterial, usw.) sämtliche zur Nutzung und Verwertung
erforderlichen Rechte hat. Der Kunde trägt daher alleine die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen und stellt uns von allen Ansprüchen
Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung geltend
gemacht werden.
6.9. 6.9. Für fernmündliche oder fernschriftliche durchgegebene
Texte liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Kunden.
7. 7. Abnahme von Werkleistungen
7.1. 7.1. Der Kunde wird unsere Werkleistungen nach Maßgabe der von
uns zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich
abnehmen, sobald wir die Abnahmebereitschaft mitteilen.
7.2. 7.2. Unsere Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn wir die Abnahmebereitschaft
unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung
mitgeteilt haben
7.2.1. 7.2.1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes,
der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche
Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Tagen, die Abnahme erklärt
oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln
verweigert,
7.2.2. 7.2.2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung
für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder uns damit beauftragt,
soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von uns erbrachten
Leistungen beruht.
7.3. 7.3. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle
des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise
von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
8. 8. Nutzungsrechte
8.1. 8.1. Soweit nicht anderes vereinbart, räumen dem Kunden an den
von uns erstellten Werken ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht
ein. Erbringen wir Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des
Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen
auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der
Kunde mit vollständiger Zahlung unserer Leistungen.
8.2. 8.2. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns über den Umfang
der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Wir gehen bei der Verwendung
von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter
belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche
Nutzungsrecht verfügt.
8.3. 8.3. Wir nehmen für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial)
in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt
übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung
kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder
zu erheblich veränderten Konditionen, auf die wir keinen Einfluss haben,
zur Verfügung steht. Wir werden uns in diesem Fall nach besten Kräften
bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
8.4. 8.4. Wir können dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial
durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag
von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit
Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
8.5. 8.5. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit
und im Rahmen der Website nutzen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch
genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt
wurde, so ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verantwortlich.
8.6. 8.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns über jede unrechtmäßige
Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie
gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen
oder uns dabei zu unterstützen.
8.7. 8.7. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch unsere
Leistungen, z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er uns unverzüglich
darüber informieren.
8.8. 8.8. Der Kunde räumt uns das Recht ein, das Logo von E-Commerce
Solutions Dlouhy und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden
und diese miteinander und der Website von E-Commerce Solutions Dlouhy zu
verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und
andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere
auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
8.9. 8.9. Wir behalten uns das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe
und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken
zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste
zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
9. 9. Gewährleistung
9.1. 9.1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
9.2. 9.2. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern,
wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem
Kunden unzumutbar ist, kann der Kunden nach seiner Wahl nur Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung
statt der Leistung verlangen.
9.3. 9.3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
9.4. 9.4. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht
zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigt.
9.5. 9.5. Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Werk, das
in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür
besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt ebenfalls unberührt.
9.6. 9.6. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch
uns nicht.
10. 10. Haftungsbeschränkungen
10.1. 10.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes bzw. der Leistung vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter
oder unseren Erfüllungsgehilfen.
10.2. 10.2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
10.3. 10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden und gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei uns zurechenbarem Verlust des Lebens
des Kunden.
11. 11. Schlussbestimmungen
11.1. 11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. 11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.3. 11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 01.08.2002
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