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  E-Commerce Solutions
Thomas Dlouhy
Sitz:
Caracciolastr. 19
80935 München
Telefon: 089/3130133
email: tdlouhy@freenet.de
Inhaber:
Thomas Dlouhy

  Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma E-Commerce Solutions Thomas Dlouhy, Caracciolastr. 19, 80935 München

1. 1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. 2. Auftragserteilung
2.1. 2.1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.
2.2. 2.2. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe bzw. Leistung an den Kunden erklärt werden.
2.3. 2.3. Beauftragt der Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang des Auftrags unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4. 2.4. Im Auftragsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungs-/Ablieferungstermin angegeben.

3. 3. Preise und Zahlung
3.1. 3.1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3.2. 3.2. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, von Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
3.3. 3.3. Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können wir dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit wirschriftlich darauf hingewiesen hat.
3.4. 3.4. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

4. 4. Kostenvoranschlag/ Vorarbeiten
4.1. 4.1. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Leistungen und/oder die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialen/ Lizenzen im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
4.2. 4.2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
4.3. 4.3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
4.4. 4.4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.

5. 5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
5.1. 5.1. Wir erbringen unsere Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur dann zu unseren Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche müssen wir nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
5.2. 5.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.3. 5.3. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
5.4. 5.4. Ist für unsere Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Leistungs-/Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),verlängert sich der Leistungs- oder Liefertermin entsprechend.
5.5. 5.5. Soweit wir unsere vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für uns unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen können, treten für uns keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

5.6. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

6. 6. Pflichten des Kunden
6.1. 6.1. Der Kunde wird notwendige Informationen und Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
6.2. 6.2. Soweit wir dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.
6.3. 6.3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
6.4. 6.4. Wenn wir dies für erforderlich halten, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
6.5. 6.5. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität unserer Leistungen auftreten, wird der Kunde uns unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
6.6. 6.6. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
6.7. 6.7. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
6.8. 6.8. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die für die Auftragsdurchführung vom ihm zur Verfügung gestellten Daten (Software, Bild- u. Tonmaterial, usw.) sämtliche zur Nutzung und Verwertung erforderlichen Rechte hat. Der Kunde trägt daher alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung geltend gemacht werden.
6.9. 6.9. Für fernmündliche oder fernschriftliche durchgegebene Texte liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Kunden.

7. 7. Abnahme von Werkleistungen
7.1. 7.1. Der Kunde wird unsere Werkleistungen nach Maßgabe der von uns zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald wir die Abnahmebereitschaft mitteilen.
7.2. 7.2. Unsere Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn wir die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt haben
7.2.1. 7.2.1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Tagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
7.2.2. 7.2.2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder uns damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von uns erbrachten Leistungen beruht.
7.3. 7.3. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

8. 8. Nutzungsrechte
8.1. 8.1. Soweit nicht anderes vereinbart, räumen dem Kunden an den von uns erstellten Werken ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringen wir Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung unserer Leistungen.
8.2. 8.2. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Wir gehen bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
8.3. 8.3. Wir nehmen für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die wir keinen Einfluss haben, zur Verfügung steht. Wir werden uns in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
8.4. 8.4. Wir können dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
8.5. 8.5. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
8.6. 8.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder uns dabei zu unterstützen.
8.7. 8.7. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch unsere Leistungen, z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er uns unverzüglich darüber informieren.

8.8. 8.8. Der Kunde räumt uns das Recht ein, das Logo von E-Commerce Solutions Dlouhy und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von E-Commerce Solutions Dlouhy zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
8.9. 8.9. Wir behalten uns das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

9. 9. Gewährleistung
9.1. 9.1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
9.2. 9.2. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunden nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen.
9.3. 9.3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.4. 9.4. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
9.5. 9.5. Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
9.6. 9.6. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

10. 10. Haftungsbeschränkungen
10.1. 10.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes bzw. der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen.
10.2. 10.2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
10.3. 10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden und gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.

11. 11. Schlussbestimmungen
11.1. 11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. 11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.3. 11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 01.08.2002